Goldverbot 1939 – Deutsches Reich – Informationen für den Einzelhandel
Durch die Anordnungen Nr. 18 und 19 ist von der Reichsstelle für Edelmetalle eine Meldepflicht und ein Verfügungsverbot für Platin und Platinbeimetalle sowie Silber ergangen und durch die Anordnung Nr. 20 eine Beschlagnahme von Gold eingeführt worden.
Mit Rundschreiben Nr. 73 vom 14. September 1939 hat die Reichsgeschäftsstelle sämtliche Gold- und Silberwaren-Einzelhändler über die Anordnungen unterrichtet und ihnen auch die Anordnungen betr. Ergänzung der Anordnungen Nr. 18 und 20 sowie 19 mitgeteilt.
UDSSR.net » Blog Archive » Goldverbot 1939 – Deutsches Reich – Informationen für den Einzelhandel -.


